Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen dem Betreiber des Eventkellers und den Nachbarn, sowie Anstössern an das Lokal, verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme.
Dem Betreiber des Eventkellers ist es ein großes Anliegen, mit den Nachbarn ein freundschaftliches Verhältnis pflegen zu können.
Das Parken für Besucher ist einseitig entlang der Kellergasse und der parallel verlaufenden Spitalgasse möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt für andere Verkehrsteilnehmer möglich ist.
In allen Räumen des Presshauses ist absolutes Rauchverbot.
Wir bitten die Gäste beim Rauchen vor bzw. hinter dem Presshaus die Zigarettenrückstände in geeignete Behälter zu sammeln und bei der Reinigung zu entsorgen.
Zigarettenrückstände dürfen unter keinen Umständen auf das Nachbargrundstück geworfen werden.
Im Presshaus befindet sich die Toilette unter der Stiege. Wir bitten die Gäste ausschliesslich diese Räumlichkeit zu benützen. Es ist strickt untersagt, die Grundstücke der Nachbarschaft zu verunreinigen.
Ausserordentliche Verunreinigungen sind zu vermeiden. Grundsätzlich sind die Räumlichkeiten so abzugeben, wie sie übernommen wurden.
Zur Kehrichtbeseitigung stehen Abfallsäcke zur Verfügung. Die Entsorgung liegt in der Verantwortung des Mieters.
Im Namen des Betreibers vom Eventkeller, bedanken wir uns für die Kenntnisnahme und die Umsetzung der Hausordnung.
Wir machen darauf aufmerksam, dass einige Durchgänge nur 190 cm sind. Bei eventuellen Verletzungen übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Bei eventueller Brandgefahr ist das Presshaus unverzüglich zu verlassen und die Feuerwehr sowie dem Betreiber zu verständigen.